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Was macht der Freie Architekt ...

 

Die Berufsbezeichnung "Architekt" ist geschützt. Nur wer die Kriterien der Architektenkammer erfüllt und den Eintrag in die Architektenliste der Kammer erhalten hat, darf diese Berufsbezeichnung in seinem Titel führen.

Die Architektenkammer unterscheidet vier Gruppen von Architekten:

1.Freier Architekt
2.Gewerblicher Architekt
3.Angestellter Architekt
4.Architekt im Öff.Dienst

Der Freie Architekt ist der einzige, der unabhängig und frei zusammen mit der Bauherrschaft und nach deren Interessen eine Gebäudeplanung und -realisierung durchführen kann. Er hat sich nach dem Architektengesetz zu einer neutralen, dem Bauherrn zugeordneten Partnerschaft verpflichtet.
Dies ist auch der Grund, warum in Architekturwettbewerben vorwiegend nur Freie Architekten zugelassen sind.

Der Freie Architekt engagiert sich für die Belange der künftigen Nutzer.inn.en, indem er alle Teilbereiche der Planung (Grundstück, Kosten, Haustechnik, Wohlbefinden, Baumaterial, Termine, Zeithorizont, Aufsichtsbehörden, Planungsbeteiligte und Gebäudeerscheinung) zu einer optimalen, d. h. preiswerten Synthese zusammenführt.

Für die Berufsgruppe gibt es einen gravierenden Nachteil gegenüber den Gewerblichen Architekten: Sie sind in der Öffentlichkeit weniger bekannt. Dies hängt zusammen mit dem Werbeverbot, dem sich der Freie Architekt verpflichtet hat.

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