architektur.
Unsere Leistungen ...

 

Die Leistungen des Architekten wie auch seine Honorierung sind beschrieben in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

In der Gebäuderealisierung gliedern sich diese im Regelfall in 9 verschiedene Grundleistungsphasen:

1.Grundlagenermittlung
2.Vorentwurf
3.Entwurf
4.Genehmigung
5.Werkplanung
6.Ausschreibung
7.Vergabe
8.Bauleitung
9.Dokumentation

Alle neun Phasen zusammen bilden die klassisch bekannte Architektentätigkeit.
Diese Grundleistungen sind notwendige Leistungen zur Herstellung eines Gebäudes.

Darüber hinaus gehende Leistungen werden als zusätzliche oder besondere Leistungen bezeichnet: Dies können sein:
das Aufmessen eines zu sanierenden Gebäudes,
die Dokumentation des Zustandes von Nachbargebäuden vor Beginn von Baumassnahmen
der Bau eines Architekturmodells,
eine alternative Planung mit anderen Materialien,

Ausserdem sind Planungsleistungen auch als Teilleistung vereinbar. Dies bedarf einer Klärung im Einzelfall. Hierfür wenden Sie sich bitte direkt an uns.

projektarbeit
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