. 2002: Neue Abwassersatzung in Konstanz .
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Preiserhöhung bis 16%!!
Diese können Sie eventuell verhindern.

Wir helfen Ihnen durch:

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Betrifft Mieter, Hausbesitzer und Hausverwaltungen, ebenso Neubauplanungen
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vorabinformation

BERATUNG IN IHRER SPEZIELLEN SITUATION

durchführung des antragsverfahrens

vorschläge zur reduzierung der abwassermengen

Sie erhalten bei uns eine auf Ihre Situation hin zugeschnittene Beratung.
Diese klärt Sie auf über die besonderen Bedingungen der neuen Abwassersatzung.
Zugleich wird überschlägig festgestellt, ob sich ein Antrag auf die gesplittete Abwasserberechnung bezahlbar machen könnte und wieviel das ausmacht. Dies am Beispiel des vergangenen Jahres.

WIE GEHT DAS?
Sie vereinbaren mit uns einen Termin.
Telefon 07531-939710
Zu diesem bringen Sie mit:
a - die Abwasserrechnung für Ihr Gebäude aus dem vergangenen Jahr
b - die Kopie eines amtl. Lageplan Masstab 1:500. Dort tragen Sie auf dem Grundstück ein sämtliche Abflussöffnungen, die in die öffentliche Kanalisation entwässern
c - eventuell Fotos der geteerten, gepflasterten, begrünten Flächen auf dem Grundstück
d - die Grundstücksgrösse.

WAS KOSTET SIE DAS?
Einmalig eine Beratungsgebühr von EUR 15.
Ein Betrag, der Ihre Unsicherheit beendet und der über viele Jahre zu großen Einsparungen führen kann.

Denn aufgrund des festgestellten Ergebnisses kann es für Sie lukrativ sein, bei der EBK den Antrag auf die gesplittete Abwasserberechnung zu stellen.
Diesen können Sie wiederum bei uns in Auftrag geben. Antragsfrist ist ab Jahr 2003 immer der 30.9. für das darauffolgende Jahr.

Mehr Informationen hierzu mit dem nebenstehenden Link - "Durchführung des Antragsverfahrens".
aktualisiert: 31.10.2003/ www.archiKon.com

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projektarbeit
(log-in notwendig):
office archiKon