. 2002: Neue Abwassersatzung in Konstanz .
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Preiserhöhung bis 16%!!
Diese können Sie eventuell verhindern.

Wir helfen Ihnen durch:

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Betrifft Mieter, Hausbesitzer und Hausverwaltungen, ebenso Neubauplanungen
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vorabinformation

beratung in ihrer speziellen situation

DURCHFÜHRUNG DES ANTRAGSVERFAHRENS

vorschläge zur reduzierung der abwassermengen

In Ihrem Auftrag erledigen wir komplett das Antragsverfahren für die gesplittete Abwasserberechnung. Unsere Leistungen beinhalten:

1 - eine Ortsbegehung
2 - Vorabgespräch über kurzfristige Massnahmen zur Reduzierung der Regenwassermengen
3 - die notwendige Berechnung der Flächen und deren Eintrag in den Lageplan
4 - die Zuordnung der Versiegelungsfaktoren und die Berechnung der reduzierten versiegelten Fläche
5 - Ausfüllen der Antragsformulare
6 - Erfolgsberechnung fürs das Vergleichsjahr und Hochrechnung über zehn Jahre
7 - Schriftverkehr mit den EBK bis zum endgültigen Bescheid.
8 - Abschlussgespräch über längerfristige Massnahmen zur Reduzierung der Abwassermengen

WIE GEHT DAS?
Wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin vor Ort.
Dort geben Sie uns die Vollmacht zur Abwicklung des Verfahrens, den amtl. Lageplan und wir begehen gemeinsam das Grundstück.
Anschliessend werden wir den Antrag erstellen.

WAS KOSTET SIE DAS?
Sie bezahlen an uns die eingesparten Abwasserkosten eines Jahres, hochgerechnet am vorhergehenden Jahr, mindestens jedoch EUR 50.
Aussergewöhnliche und/oder zusätzliche Kosten würden wir Ihnen vorab mitteilen.
Sollte die gesplittete Abwasserberechnung zu keiner Verbesserung und insofern auch zu keinem Antrag führen, zahlen Sie also nur EUR 50. Und waren Sie zuvor bei uns in der Beratung, werden wir Ihnen in diesem Falle gar keine Kosten mehr berechnen. Das nehmen wir dann auf unsere Kappe.

WIE GEHTS WEITER
Vielleicht spielen Sie jetzt mit dem Gedanken, ob es möglich ist, die anfallenden Abwassermengen zu reduzieren. Dies ist auf vielseitige Weise machbar, sowohl im Haus als auch auf dem Grundstück.
Sie könnten eventuell noch mehr Abwassergebühren einsparen und nebenbei zur Verbesserung unserer Umweltbedingungen beitragen.
Diese Massnahmen können im laufenden Jahr sicher nicht mehr berücksichtigt werden, aber später immer.
Genau genommen ist dies sogar die Absicht der neuen Abwassersatzung.

Mehr Informationen hierzu mit dem nebenstehenden Link - "Vorschläge zur Reduzierung der Abwassermengen".
aktualisiert: 31.10.2003/ www.archiKon.com.

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projektarbeit
(log-in notwendig):
office archiKon